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+49 9651 838

AGB

AGB Jeschke KG

1 Präambel

Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der gewerblich handelnden

Jeschke KG
Brunnenstraße 9
92648 Vohenstrauß

Telefon: +49 9651 838
Telefax: +49 9651 839
EMail: info@jeschke-kg.de

Vertretungsberechtigter Gesellschafter (Komplementär): Nina Weig
Registergericht: Amtsgericht Weiden
Registernummer: HRA 325
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE134044915
und deren Kunden.

 

2 Vertragsparteien

2.1. Als Kunden werden ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB und Vereine i. S. d. § 21 BGB oder § 22 BGB akzeptiert. Der Kauf dient rein gewerblichen Zwecken.

2.2. Verbraucher i. S. d. § 13 BGB werden als Kunden ausgeschlossen. Jeder Verbraucher, der über seine Verbrauchereigenschaft bösgläubig hinwegtäuscht und als Unternehmer gegenüber der Jeschke KG auftritt, um dennoch einen Kaufvertrag mit jener zu schließen, wird als Scheinkaufmann, wie ein Unternehmer behandelt und verliert jegliche verbraucherrechtliche Privilegierungen.

 

3 Geltungsbereich dieser AGB

3.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.

3.2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3.3. Anderslautende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Jeschke KG stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt insofern auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, welche diesen AGB widersprechen, sie ergänzen oder anderweitig abweichen.

 

4 Vertragsschluss/ Bestellungen

4.1. Die Bewerbung der Produkte im Internetshop und in Katalogen stellt eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kunden dar. Die von der Jeschke KG dargestellten Preise sind als Netto-Preise zu verstehen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Versandkosten sind noch nicht berücksichtigt. Der Kunde kann das Angebot (Bestellung) schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder über im Online-Shop der Jeschke KG abgeben. Die Abgabe des Angebots gilt als verbindliche Erklärung die ausgewählten Waren erwerben zu wollen. Die Jeschke KG kann das Angebot binnen einer Frist von einer Woche ab Eingang der Bestellung annehmen. Die Annahme kann auch durch Lieferung der bestellten Waren erfolgen.

4.2. Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Kunde, dass er diese AGBs akzeptiert, selbst wenn er diese nicht zur Kenntnis genommen haben sollte. Ebenso bestätigt er, dass er Unternehmer ist und aus gewerblichen Zwecken Geschäfte mit der Jeschke KG schließen möchte. Sollte es sich bei der Bestellung um die erste Bestellung des Kunden bei der Jeschke KG handeln, wird die Jeschke KG die Punkte explizit beim Kunden abfragen. Sollte der Kunde diese Bestätigungen nicht leisten, kommt kein Vertrag zwischen dem Kunden und der Jeschke KG zustande.

 

5 Lieferbedingungen/Versandkosten

5.1. (Gefahrübergang) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.

5.2. Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich, es sei denn ein Liefertermin wurde verbindlich zugesagt.

5.3. Der Versand erfolgt EU-weit.

5.4. Der Kunde trägt die Versand-/ Frachtkosten.

5.4.1. Die Versandkosten belaufen sich in der Regel bei einem Bestellwert von bis zu 1000,00 € innerhalb Deutschlands auf 7,95 € pro Paket beim Versandpartner DPD. Alle anderen Transportdienste (z.B. DHL) werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet. Bei Lieferungen auf deutsche Inseln (z.B. Sylt) berechnen wir einen Inselzuschlag von 12 € pro Paket. Bei einer Lieferung in die Schweiz werden die anfallenden Zollkosten in Höhe von 20 € in Rechnung gestellt.

5.4.2. Bei einem Bestellwert von mehr als 1000,00 € innerhalb Deutschlands trägt die Jeschke KG in der Regel die Kosten des Versands. Der Gefahrübergang findet trotzdem gem. § 5.1. statt.

5.4.3. Die Kosten von Speditionslieferungen  werden getrennt vereinbart.

5.4.4. Der Bestellwert ist der Nettowarenwert der bestellten Waren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.4.5. Die dargestellten Regelungen bezüglich der Versand-/ Frachtkosten sind unverbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten abweichen wird dies dem Kunden in Form eines Gegenangebotes dargestellt.

5.5. (Kleinmengenpauschalen) Bei einem Bestellwert unter 150,00 € verpflichtet sich der Kunde an die Jeschke KG zusätzlich eine Kleinmengenpauschale zu entrichten.

5.5.1. Die Kleinmengenpauschale beläuft sich bei einem Bestellwert von unter 100,00 € auf 7,50 €.

5.5.2. Die Kleinmengenpauschale beläuft sich bei einem Bestellwert zwischen 100,01 € - 150,00 € auf 5,00 €.

 

6 Zahlungsbedingungen

6.1. Für den Zeitraum 01.01. eines Jahres bis zum 31.07. dieses Jahres kann der Kunde die Rechnung durch Barzahlung und Überweisung per Vorkasse, durch Nachnahme oder Bankeinzug begleichen.

6.2. Ab dem 01.08. eines Jahres bis zum 31.12. dieses Jahres kann der Kunde Rechnungen lediglich noch per Vorkasse durch Barzahlung oder Überweisung und per Nachnahme begleichen.

6.3. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Nachnahme, fallen ihm Nachnahmegebühren in Höhe von 5,95 €.

6.4. In besonderen Fällen gewährt die Jeschke KG bestimmten Kunden die Zahlung auf Rechnung (Rechnungskunde). Dies teilt die Jeschke KG dem Kunden schriftlich mit. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die Behandlung als „Rechnungskunde“. Der Status als Rechnungskunde kann seitens der Jeschke KG jederzeit und ohne Begründung wieder zurückgenommen werden.

6.5. Die von der Jeschke KG gestellten Rechnungen sind stets 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

6.6. Bestehen offene Forderungen zugunsten der Jeschke KG gegenüber einem Kunden oder befindet sich dieser im Zahlungsverzug, sind weitere Bestellungendieses Kunden nur noch per Nachnahme möglich. Der Zahlbetrag wird in diesem Fall vom Bestellwert nebst Steuern, Versandkosten und Gebühren auf den nächsten 50 €- Schritt aufgerundet und ist vom Kunden bei Lieferung vom Kunden zu leisten (Beispiel: beläuft sich die neu Bestellung nebst Nebenkosten auf einen Betrag von 40,00 €, hat der Kunde bei Lieferung 50,00 €zu bezahlen, beläuft sie sich auf 70,00 €, besteht Zahlpflicht in Höhe von 100,00 €). Der Zahlbetrag wird maximal auf die Summe aus offenen Forderungen und der Forderung für die neue Bestellung aufgerundet. Die Zahlung des Kunden wird dann wie in § 8 beschrieben auf das Forderungskonto verrechnet.

 

7 Eigentumsvorbehalt

7.1. Die von der Jeschke KG versendeten Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der offenen Forderungen der Jeschke KG im Eigentum der Jeschke KG. Erst mit Zahlung sämtlicher offener Haupt- und Nebenforderungen wird die Ware übereignet.

7.2. Solange sich die Waren im Eigentum der Jeschke KG befinden, verpflichtet sich der Kunde die pfleglich zu behandeln.

7.3. Der Kunde verpflichtet sich, der Jeschke KG einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. Pfändung), die Beschädigung oder Vernichtung der Ware, einen Besitzwechsel oder den eigenen Geschäftssitzwechsel  unverzüglich mitzuteilen.

7.4. Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen aus 7.2. und 7.3. nicht nachkommen, so ist die Jeschke KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware wieder heraus zu verlangen. Ein solches Rücktrittsrecht besteht ebenfalls bei Zahlungsverzug.

7.5. Nach dem durch die Jeschke KG erklärten Rücktritt hat der Kunde die erhaltene Ware an die Jeschke KG herauszugeben. Im Gegenzug werden dem Kunden bereits erbrachte Zahlungen abzüglich der notwendigen Aufwendungen erstattet.

7.6. Der Kunde sichert der Jeschke KG bis zur vollständigen Zahlung der offenen Forderungen uneingeschränktes Zugangsrecht zu deren Eigentum zu.

7.7. Der Kunde ist bis zur vollständigen Zahlung nur dann zur Weiterveräußerung oder Weitergabe der Vorbehaltsware berechtigt, wenn er bereits zum jetzigen Zeitpunkt diejenigen Forderungen an die Jeschke KG abtritt, welche ihm aus der Weitergabe oder Weiterveräußerung gegenüber Dritten erwachsen. Die Sicherungsabtretung wird durch die Jeschke KG hiermit angenommen. Der Kunde bleibt hinsichtlich dieser Forderungen einzugsberechtigt, unberührt der Einzugsbefugnis der Jeschke KG. Die Jeschke KG verzichtet jedoch darauf die Forderungen persönlich einzuziehen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihr ordnungsgemäß erfüllt.

7.8. Die Jeschke KG behält sich vor, jederzeit die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung in Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung ihrer Forderung durch den Kunden gefährdet ist. Dies ist generell dann anzunehmen, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern.

 

8 Umgang mit offenen Forderungen/ Zahlungsmodalitäten bei offenen Forderungen/ Verzug

8.1. Sollte der Kunde, die ihm von der Jeschke KG gestellte Rechnung, nicht sofort bezahlen, befindet er sich im Verzug.

8.2. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde der Jeschke KG Verzugsschaden.

8.2.1. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld mit 14,75 % zu verzinsen. Der Zinssatz ist demjenigen nachempfunden, welcher regelmäßig von Bankinstituten bei risikobehafteten ungesicherten Darlehen verlangt wird.

8.2.2. Sollte die Jeschke KG aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden Zahlungserinnerungen oder Mahnungen versenden belaufen sich die Mahngebühren auf jeweils 5,00 €.

8.2.3. Die Jeschke KG behält sich vor höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

8.3. Bestehen seitens der Jeschke KG gegenüber einem Kunden offenen Forderungen und leistet dieser eine Zahlung, wird der bezahlte Betrag stets auf die älteste offene Forderung angerechnet. Hierbei werden zuerst die Verzugsschäden, dann anderen Gebühren und zuletzt die ursprüngliche Hauptforderung selbst berücksichtigt.

 

9 Gewährleistung

9.1. Die Jeschke KG leistet Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 433 ff BGB. Vorschriften hinsichtlich des Verbrauchsgüterkaufs finden keine Anwendung, da der Verkauf an Verbraucher ausgeschlossen ist.

9.2. Hinsichtlich der Anzeigepflicht eines Mangels durch den Kunden findet § 377 HGB Anwendung.

9.2.1. Der Kunde hat demnach die Ware unmittelbar nach dem Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Hiernach ist ein Mangel unverzüglich gegenüber der Jeschke KG anzuzeigen.

9.2.2. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

9.2.3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.2.4. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

 

10 Haftung

10.1. Die Jeschke KG schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

10.2. Unberührt bleibt hiervon die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).

10.3. Die Haftung bei fahrlässiger Pflichtverletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

10.4. Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sind nicht von Haftungsbeschränkungen betroffen.

10.5. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen der Jeschke KG.



§ 11 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand /Nebenabreden

11.1. Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Bei Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich der Sitz der Jeschke KG (Vohenstrauss).

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich diese AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche der wirksamen nach ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Stand 01.01.2022